INKLUSION UND BILDUNGSGERECHTIGKEIT

(TEILPROJEKT BILDUNGSPHILOSOPHIE)

Projektverantwortliche

Projektleitung: 

Prof. Dr. Krassimir Stojanov

Projektmitarbeiter: 

Prof. Dr. Kai Horsthemke

Projektlaufzeit: 2015-2019

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Projektbeschreibung

Die Forschungsarbeiten des Teilprojekts “Inklusion und Bildungsgerechtigkeit” haben sich neben Fragen der Verteilungs- und Teilnahme-Gerechtigkeit auf die Thematiken eines inklusiven Zugangs zum Wissen, des pädagogischen und epistemischen Paternalismus und der Wissensgerechtigkeit (‚epistemic justice‘) in Bezug auf Kinder mit speziellen Bedürfnissen und Beeinträchtigungen ausgeweitet.

Scheinbares Paradoxon: Inklusion geht mit einem hohen Grad an Differenzierung einher (binnendifferenzierter Unterricht). [Nach Boris Vian: „Ce qui m’intéresse, ce n’est pas l‘inclusion de tout le monde c’est celle de chacun.“] Geht es darum, die Grenzen von Inklusion zu erkennen, damit sie überhaupt stattfinden kann? Inklusion als Utopie, der wir uns allerdings nähern können?

Wem hört man zu: dem, der am lautesten rumbrüllt? Dem, der gerade das Gestühl zerlegt? Oder widmet man sich denen, die sich gar nicht beteiligen?

Besondere Rechte: „Warum darf der und wir nicht“? Warum darf Autismus, Asperger-Syndrom usw. nicht beim Namen genannt bzw. publik gemacht werden?

Zentrale Forschungsfrage: Wie kann der gemeinsame Unterricht gelingen?

Dabei wurden insbesondere die folgenden Fragestellungen aufgegriffen:

Welche Lern- und Wissenserwerbsmöglichkeiten gibt es für Menschen mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen?

Niemand kann überall dabei sein oder uneingeschränkten Zugang für sich beanspruchen. Muss man aber bestimmen können, wo man “dabei” ist, wozu man Zugang hat?

Inwiefern ist eine gewisse Wissenskontrolle erforderlich und sogar gerechtfertigt?

Wie ist mit den Aussagen und den Verständnisfähigkeiten von Menschen mit Behinderung umzugehen? Inwiefern und wann kann man hier von Wissen sprechen?

In der Diskussion über sozialepistemologische Problemkomplexen und Dilemmata in Bezug auf Inklusion geht es u.a., wie Inklusion (ganzheitlich gesehen) funktionieren kann, insbesondere bei der Überschneidung von verschiedenen Weltbildern oder Erkenntnistheorien. Wenn man Inklusion weiter fasst, dann stehen wir erneut vor der Frage nach dem Unterschied zwischen Weltbild und Erkenntnistheorie. Wie wird Wissen legitimiert? Und wie gerecht ist es, fragwürdige Weltbilder zu marginalisieren?

Zu den Forschungsarbeiten des Teilprojekts „Inklusion und Bildungsgerechtigkeit” sind im Verlauf der letzten zwei Jahre noch folgende Aspekte hinzugekommen:

Planung philosophischer/sokratischer Gespräche mit inklusiv Lehrenden und mit jungen Flüchtlingen, und damit verbunden eine Vertiefung der jeweiligen Begriffe der Integration und der Inklusion

das zweite, zum großen Teil empirisch gestaltete Projekt „Humane education and inclusion: A South African case study“ ist eine Kollaboration mit Louise van der Merwe (Humane Education Trust SA, Somerset West, Südafrika) und Magdie van Heerden (Kapstadt, Südafrika). Hier handelt es sich um eine Zusammenführung von Inklusion jener, die mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen leben müssen, und jener, die historisch marginalisiert waren und es auch größtenteils (den sozial-politischen und wirtschaftlichen Umständen Südafrikas geschuldet) immer noch sind. In letzterem Fall werden besondere Bedürfnisse (special needs) definiert über materielle Mängel und Mangel an Zuwendung, vorgelebter Empathie usw. Die Diskussion der inklusiven Bildung in der humanen Bildung und Erziehung bezieht sich u.a. auf Umweltgerechtigkeit, das Recht auf eine sichere und gesunde/intakte Umwelt, und den damit zusammenhängenden Begriffen und Tugenden wie Fürsorglichkeit, Empathiefähigkeit, Umweltbewusstsein usw.

INKLUSION UND BILDUNGSGERECHTIGKEIT